Im Sommer 1948 arbeite der „Verfassungs- Konvent“ von Herrenchiemsee die Grundlagen der neuen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland aus: Das Grundgesetz. Die Namensgebung „Grundgesetz“ sollte den provisorische Charakter bis zu einer Wiedervereinigung betonen. Der Parlamentarische Rat – (provisorisches Parlament der westlichen Besatzungszonen) – verabschiedet die Verfassung im Mai 1949. Das Grundgesetz sollte die Fehler der Weimarer Verfassung nicht wiederholen und die Grundlagen für politische Stabilität legen.