Human, sicher und völlig schmerzfrei? Die USA setzen den elektrischen Stuhl noch heute vereinzelt ein.
So gut wie alle Gesellschaften kannten seit jeher die Todesstrafe, welche besonders schwere Verbrechen mit dem Tod des Täters bestraft. Auch heute noch kommt es beispielsweise in Arabien, China oder auch Amerika zu Hinrichtungen (auch Exekutionen genannt). Aber was ist die Urform der Todesstrafe? Was verbindet die heutigen Exekutionen mit Hinrichtungen aus vergangenen Epochen? Und gibt es „humane“ Hinrichtungsmethoden? Ein Überblick über die Geschichte und Entwicklung einer grausamen Strafpraxis von der Antike bis zur Moderne.
1. Warum die Todesstrafe uns fasziniert.
Laut dem aktuellen Report von Amnesty International exekutierten 2018 rund 20 Staaten mindestens 690 Menschen. Nicht nur Morde führten dabei zum Tod, sondern auch Verrat und Spionage (bspw. in Nordkorea und Palästina) oder auch Blasphemie, also Gotteslästerung, (bspw. in Pakistan) sanktionierten Staaten mit der Höchststrafe.
Trotz aller Brisanz und Brutalität haftet der Todesstrafe nichtsdestotrotz seit ihrem Anbeginn auch eine gewisse Faszination an. Der italienische Schriftsteller und Philosoph Umberto Eco (1932-2016) spricht von einer schwer zu bestimmbaren Anziehungskraft, die mit Gewalt gegenüber anderen einhergehe. Gewalt, so Eco, sei demnach auch immer eine „Quelle der Lust“. Die Todesstrafe als inszeniertes Spektakel wirkt in Folge dessen insbesondere aufgrund ihrer Brutalität und Radikalität anziehend und abstoßend zugleich. Durchaus denkbar, dass gerade deshalb die Vollstreckung der Todesurteile beispielsweise schon zur Zeit der Französischen Revolution 1789 unter den Blicken Vieler stattfand. Umgab die Straftäter bereits in vergangenen Epochen ein Publikum, so ist es auch heute noch bspw. in den USA unter bestimmten Umständen möglich, den Vollzug der Todesstrafe mit eigenen Augen mitzuerleben. Der Blick in die Geschichte zeigt außerdem noch weitere Verbindungslinien zur Todesstrafe und ihren Beweggründen gestern und heute auf. nach oben ↑
2. Römer kämpfen gegen Christen: Ein Einblick in die Antike
Jesus Christus starb ca. 32-33 durch die Hand der Römer am Kreuz als Strafe für seine Lehren, die sich nicht mit dem Glauben der Römer, der Vielgötterei (Polytheismus), vereinbaren ließen. Die Kreuzigung als solche lässt sich hierbei durchaus als Urform der Todesstrafe bezeichnen. Diese Form der Todesstrafe, welche ursprünglich u.a. aus dem alten Orient stammt, fand im ganzen Römischen Reich häufig Anwendung. Insbesondere entlaufene Sklaven bestrafte man auf diese Weise für ihre Taten, genauso wie Rebellen, Piraten und Wegelagerer. Mit der Ausbreitung des Christentums, starben viele der Christusanhänger den grausamen Kreuztod. Die Römer befürchteten nämlich, dass die Christen das Römische Reich stürzen wollen würden. Die Todesstrafe in der Antike war dementsprechend weitaus mehr, als ein alleiniges Ausmerzen von Verbrechern: Sie diente demnach insbesondere zur gezielten Abschreckung von Staatsfeinden. Ebenjene sollten erkennen, was ihnen blühte, wenn sie an falschen Glaubenssätzen festhielten und somit dem römischen Kaiser und das Selbstverständnis des Römischen Reiches widersprachen und somit in Frage stellten.
Obwohl Jesus selbst am Kreuz starb, stellt die Todesstrafe seit jeher ein heikles Problem in der Strafjustiz und in der Kirchen- und Theologiegeschichte dar und fand durchaus auch Zuspruch in christlichen Reihen. Zu den Befürwortern gehörten bspw. Thomas von Aquin, aber auch die Reformatoren Zwingli und Calvin. Auch Goethe und Kant sprachen sich im Übrigen für die Todesstrafe aus. In den biblischen Schriften kommt der Todesstrafe keine zentrale Stellung zu. Dennoch zeigt das Alte Testament bspw. auf, dass es sich bei dieser Form der Strafe um eine gängige Praxis handelte. Nach Gen. 4 sind z.B. Verwandte eines Ermordeten dazu verpflichtet, Blutrache zu üben und auf diese Weise die Tat zu vergelten.
Zunächst lehnten die Christen jedoch, aufgrund der Torauslegung von Jesus Christus, diese Form der Strafe in großen Teilen ab. Erst nach der konstantinischen Wende im Jahr 313 gestand die Kirche dem Staat ein Vergeltungsrecht zu. Dies führte wiederum zur umfassenden Legitimierung der Todesstrafe. Mit der Ausbreitung des Christentums kam es schließlich ebenfalls vermehrt zu Exekutionen. Vordergründig ging es darum – wie damals schon bei den Römern – eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Mehr noch versuchte man durch die Bestrafung von Andersgläubigen (Häretikern) aber auch die Kirche zu schützen und das Seelenheil aller Gläubigen zu bewahren. Ein Umstand, der vor allem im Mittelalter noch eine signifikante Rolle spielen sollte. nach oben ↑
3. Der Feuertod im Mittelalter: Der Kampf gegen das Böse.
Sowohl Brandstiftung, Ketzerei, Zauberei, sexuelle Handlungen an Tieren (Sodomie) als auch schwerwiegende Münzfälschungen und Mord bestrafte die mittelalterliche Justiz mit dem Tod. Zu den Strafen gehörte hier neben dem Rädern von Mördern und Brandstiftern auch das Verbrennen zu den gängigsten Methoden. Beim Feuertod gab es in diesem Zusammenhang drei unterschiedliche Möglichkeiten, den Tod des Verurteilten herbeizuführen: So legte man den Straftäter zusammengebunden auf einen Scheiterhaufen oder band ihn oder sie an einen Pfahl, um anschließend das Feuer zu entfachen. Eine weitere Praktik war das Fesseln an eine Leiter, welche man anschließend in die lodernden Flammen warf und zusätzlich Öl in das Feuer goss, damit der Körper vollständig verbrannte. Übrigens fanden die Hexenprozesse, die mit dem Feuertod am häufigsten in Verbindung gebracht werden, nicht im Mittelalter sondern in der Frühen Neuzeit statt.
Im Mittelalter rückte nun insbesondere die Sorge um das Seelenheil der christlichen Gemeinde in den Mittelpunkt – wenn es um die Begründung der Todesstrafe ging. Bis zum 14. Jahrhundert machte man den Teufel für die sträflichen Taten der Menschen verantwortlich. Die mittelalterliche Bevölkerung glaubte strikt daran, dass ebenjener Besitz von Menschen nehmen könne, um diese zu den jeweiligen Straftaten zu verleiten. Wenig später lenkte man jedoch das Augenmerk auf den Täter selbst. Nicht der Teufel sondern der Mensch als solcher war nun für sein Handeln voll verantwortlich, so die Annahme. Das Feuer, welches mit seinen Flammen dazu in der Lage war, alles zu verzehren – Sünde und Unschuld, Gut und Böse zugleich – war deshalb so beliebt, weil es demnach jedes Übel und jede Missetat vollständig zerstörten konnte. Was man verbrannte, das hörte gänzlich auf zu existieren. Auf diese Art erhoffte man sich, auch das Übel im Menschen vollständig auslöschen zu können. Durch die allumfassende Zerstörung des Bösen, hervorgerufen durch einen qualvollen Flammentod, war es dementsprechend nach mittelalterlicher Vorstellung außerdem möglich, das Wohlwollen Gottes wiederzuerlangen. Die Todesstrafe ist im Mittelalter also vor allem auch eine Möglichkeit gewesen, Gott zu besänftigen und diente auf diese Weise gleichfalls als Präventionsmaßnahme, um Seuchen, Krankheiten und Hungersnöte, die Gott dem sündhaften Volk als Bestrafung auferlegte, zu verhindern oder abzumildern. nach oben ↑
4. Ein erster Widerstand: Cesare Beccaria (1738-1794) stellt sich gegen die Todesstrafe.
Das Spätmittelalter verzeichnete eine allgemeine Einschränkung des Machtmonopols der Kirche. Die Häufigkeit und Grausamkeiten der Exekutionen reduzierten dies jedoch nicht. Trotz der Reformation und der von Martin Luther in das Zentrum des Glaubens gerückten Vergebung durch Jesus Christus, kam es auch in der Frühen Neuzeit zu einem Anstieg der Hinrichtungen. Inquisitionen (juristische Prozessverfahren gegen Ungläubige) bestimmten fortan das Bild. Auch die Hinrichtungsarten gestalteten sich vielfältiger und wurden selbst auf kleinere Straftaten ausgebreitet. Mit dem Aufkommen der Aufklärung ab dem 18. Jahrhundert entstand nichtsdestotrotz die erste wirkliche Opposition im Hinblick auf die Todesstrafe. Als erste Monarchin schaffte bspw. die russische Kaiserin Elisabeth I. die Todesstrafe im Jahr 1741 in ihrem Reich ab. Der grundsätzliche geistige und vor allem politische Widerstand hinsichtlich der Todesstrafe lässt sich jedoch erst auf das Jahr 1764 in Italien datieren. Aus Angst vor der Inquisition blieb der damals 25-jährige Jurist Cesare Beccaria dennoch zunächst anonym. Sein Titel „Über Verbrechen und Strafen (Die delitti e delle pene)“ sollte dennoch essentiell und wegweisend werden im Hinblick auf die Wahrnehmung der Todesstrafe.
Beccaria trennte streng Religion von Vernunft. Auch Verbrechen und Sünde, Justiz und Religion unterschied er strikt und stellte sich so gegen die katholische Kirche und ihre Annahmen. Beccaria verstand dahingehend, anders als die Römische Kirche, den irdischen Richter nicht als ein ausführendes Organ Gottes. Beccaria war darüber hinaus nicht nur explizit gegen die Todesstrafe, vielmehr sprach er sich auch mit aller Deutlichkeit für Strafpräventionen aus und einer allgemeinen Einschränkung des Einflussbereichs der Herrschaft des Menschen über einen anderen Menschen. An die Stelle der Todesstrafe setzte er hierbei bspw. eine lebenslange Strafarbeit. Laut dem Juristen stelle die Todesstrafe nämlich lediglich eine Art Menschenopfer an den Staat dar, das seine gesellschaftliche Wirkung und damit verbundene Zielsetzung, bspw. der Unterbindung von weiteren Straftaten durch Abschreckung, in der Praxis verfehlen würde. nach oben ↑
5. Ein humaner Tod? Die Guillotine technisiert die Todesstrafe.
Die Guillotine: Eine Tötungsmaschine, die die Todesstrafe revolutionieren und einen besonders einfachen und vor allem schnellen Tod garantieren sollte. Zurückführen lässt sich die Guillotine auf den Mediziner und Freimaurer Joseph-Ignace Guillotin, welcher das Fallbeil als humanere Tötungsmethode vorstellte, da sie seiner Auffassung nach das Leiden des Getöteten deutlich minimieren würde. In den Wirren der Französischen Revolution (1789) kam die nun technisierte Durchführung der Todesstrafe in Form der Guillotine zum Dauereinsatz. Im Jahr 1792 setzte man sie das erste Mal ein.
Das französische Volk forderte Brüderlichkeit (Fraternité), Freiheit (Liberté) und vor allem Gleichheit (Égalité) unter den Menschen. Während der Abschaffung des Absolutismus, also der Alleinherrschaft des Königs, kam es folglich nicht ausschließlich zur Tötung von Aristokraten. Rund 30 % der durch die Guillotine Getöteten machten Angehörige des Dritten Standes aus. Erst mit der Bildung des Anti-Terror-Bündnisses 1794 lässt sich ein Abschwächen der Tötungswelle im Zuge der Revolutionsjahre verzeichnen.
Die Todesstrafe fand nun unter anderen, industriellen Gesichtspunkten statt. Im Zuge der Aufklärung und der Machteinschränkung der Kirche fanden nun vermehrt vor allem die Feinde des Staates ihren Tod durch das Fallbeil, welches bis zur Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich im Jahr 1981 im Betrieb blieb. Auch wenn man die Guillotine eher mit Frankreich verbindet, so mussten beispielsweise auch in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus politische Gegner, Homosexuelle et cetera durch die Guillotine ihr Leben lassen. Eines der wohl prominentesten Beispiele hierbei sind die Widerstandskämpfer Hans und Sophie Scholl, die die Nationalsozialisten im Jahr 1943 enthaupteten.
6. Amerika erfindet eine neue Tötungsmaschine: Der elektrische Stuhl
Im 19. und 20. Jahrhundert tötete der Staat die zum Tode Verurteilten primär durch Erhängen und Erschießen. Zwar wurde bspw. das Erhängen von Verurteilten schon zuvor praktiziert, nun versuchte die Justiz diese Art von Tötung jedoch abermals „humaner“ zu gestalten und einen Erstickungstod, wie ihn früher die Verurteilten erlitten, zu vermeiden. Genaue Berechnungen, wie lang der Strick zu sein hat und wie tief der Häftling fallen muss, um an einem Genickbruch zu sterben, sollten in diesem Zusammenhang lange Qualen verhindern. Auch beim Erschießen ging man dazu über, die Augen des Verurteilten zu verbinden.
Es zeigt sich: Allgemein suchte man nun nach Methoden, den Tod angenehmer für die Beteiligten zu gestalten. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, im Jahr 1889, kam es in New York zu einer Exekution mit einer völlig neuartigen Tötungsmaschine, dem elektrischen Stuhl. Ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte der Todesstrafte: Dieser Tötungsakt, welcher auch als Elektrokution bezeichnet wird, sollte noch schmerzloser und unproblematischer ablaufen als alle zuvor existenten Methoden. Die New York Times beurteilte die Elektrokution demzufolge damals als besonders „sicher, sanft und schmerzlos“. Ein Tod per Knopfdruck sozusagen. Der North American Review stellte darüber hinaus selbstsicher fest, dass „nicht ein Hauch eines Zweifels [bestünde, d. Autorin], dass ein Tod durch Strom schneller [wäre, d. Autorin] als ein Gedanke.“ Allerdings kam es bei der Durchführung oftmals zu unerwarteten Zwischenfällen: Trotz mehrmaliger Stromstöße blieben Straftäter am Leben und erlitten im Anschluss einen langsamen und besonders qualvollen Tod. Laut Berichten von Amnesty International fand diese Tötungsmethode auch noch im vergangenen Jahr in den USA Anwendung. nach oben ↑
7. Europa und die allmähliche Abschaffung der Todesstrafe
Nach den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges (1933-1945) kam es in Westeuropa zu Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe. Die Europäische Menschenrechtskonvention leitete mit ihrem Inkrafttreten 1953 schließlich das Ende der Todesstrafe auf europäischem Boden ein. Damit einhergehend trat ab den 1970er Jahren der Europarat als deutlicher Gegner der Todesstrafe auf. Die öffentliche Haltung und Beurteilung der Todesstrafe hatte sich in Europa gewandelt. Im Jahr 1983 forderte die Europäische Menschenrechtskonvention dahingehend eine gänzliche Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten. Erst im Jahr 2002 erfolgte schließlich auch die Abschaffung in Kriegszeiten. Inzwischen gilt die Streichung der Todesstrafe aus den Gesetzbüchern auch als Bedingung für eine Aufnahme in die Europäische Union.
8. Zusammenfassung und Fazit.
Ob in der Antike, im Mittelalter oder der (Frühen) Neuzeit: Die Todesstrafe war schon vor vielen Jahrhunderten eine bittere Realität für zahlreiche Straftäter. Die Strafpraxis reichte dabei vom Erhängen bis hin zur Kreuzigung oder dem Feuertod. Mit den Errungenschaften der Aufklärung und dem schwindenden Einflussbereich der Kirche änderten sich jedoch auch die Methoden, die nun den Tod der Delinquenten erwirken sollten. Von nun an versuchte man, die Strafen humaner zu gestalten. Die Guillotine und etwas später der elektrische Stuhl traten auf die Bildfläche. Die Hinrichtungen als solche wurden dennoch in einem nicht zu unterschätzenden Maß praktiziert. Insbesondere während der Wirren der Französischen Revolution kam es zu einem rasanten Anstieg von Todesurteilen und Hinrichtungen.
Die letzte Hinrichtung in Deutschland erfolgte im Jahr 1949 – 4 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Andere Staaten wie beispielsweise die USA oder China führen auch noch heute Exekutionen durch. Oftmals warten die Häftlinge – wie in Amerika – etliche Jahre auf ihren Tod. 25 Jahre sind dort keine Seltenheit. Schon wie Jahrhunderte zuvor, haftet auch heute noch der Todesstrafe ein Inszenierungscharakter an. Medienberichte erscheinen kurz vor oder unmittelbar nach einer Exekution. Die Todesstrafe bewegt: Die Artikel sind ein Garant für hohe Klickzahlen und führen regelmäßig zu kontroversen Diskussionen in den Kommentarsektionen der Berichte im Internet. Insbesondere die Argumentation für die Todesstrafe gleicht hier häufig auch den Rechtfertigungsargumenten bereits vergangener Tage: So ist hier beispielsweise besonders häufig von Rache und Vergeltung die Rede. Oftmals werden auch religiöse Argumente herangezogen.
Was die historischen Entwicklungsstufen der Todesstrafe des Weiteren bis zur heutigen Zeit verbindet, ist ebenfalls der Umstand, dass sie immer schon ein Schauspiel für die Massen war, welches Mitleid und Rachegelüste gleichermaßen im Publikum erweckt. Eine Wirkung im Sinne einer Abschreckung erwirkt die Todesstrafe nachweislich jedoch nicht – dies wusste auch schon Cesare Becarria im 18. Jahrhundert. nach oben ↑
Jill Graw studierte Geschichte und Germanistik in Münster. U.a. wirkte sie zu dieser Zeit bereits an wissenschaftlichen Artikeln, bspw. aus dem Fachbereich der Archäologie, mit. In den Folgejahren absolvierte sie diverse Praktika – bspw. im Ressort Wissen bei DER WELT – und arbeitete als Werbetexterin in einer Online-Agentur. Im Jahr 2019 absolvierte sie des Weiteren ihren Masterabschluss im Fach Germanistik. Ihr Schwerpunkt lag hierbei im Bereich der Medien-, Kultur- und Literaturwissenschaften.
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Pawlak, Björn, Die Todesstrafe: 19. und 20. Jahrhundert. Todesstrafe gestern und heute – Teil 2, in: Helles Köpfchen (03.07.2010), https://www.helles-koepfchen.de/artikel/2838.html [24.05.2019].
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